Einführung Mehrbedarf für Warmwasser zum 1. Januar 2011

Die Einführung des Mehrbedarfs für Warmwasser im SGB II und SGB XII rückwirkend zum 1. Januar 2011 geht auf einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 06.02.2011 zurück. Eine offizielle Begründung des Gesetzgebungsverfahrens liegt weder als Bundestags- bzw. Bundesratsdrucksache noch als andere öffentlich zugängliche Quelle vor. Daher stelle ich zu Zwecken der Dokumentation die „Anlage 3, Regelungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss“ vom 06.02.2011, die den zugrundeliegenden Gesetzestext und eine Begründung enthält, zusammen mit meinen damaligen und inzwischen aktualisierten Anmerkungen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Auswirkungen der Neuregelung zur Verfügung.

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Wohnen ist Menschenrecht

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat ein Positionspapier zum Thema Wohnen veröffentlicht. Es behandelt sowohl die allgemeine Situation am Wohnungsmarkt als auch die Lage dort speziell für Menschen mit niedrigem Einkommen. Vor diesem Hintergrund entwickeln die Autor*innen eine Reihe von Forderungen, was politisch getan werden muss, um die in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Wohnkosten zu verringern und die Lage am Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen.

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Kostensenkungsaufforderung – Was tun?

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat eine Arbeitshilfe für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt, in der alle wesentlichen Aspekte im Umgang mit Kostensenkungsaufforderungen dargestellt werden.

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Haushaltskonsolidierung durch 100%-Sanktionen beim Bürgergeld?

Tacheles e.V. Pressemitteilung vom 3.1.2024

Für den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Einsparungen im Haushalt weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

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Explodierende Energiepreise!

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen hat eine Arbeitshilfe erstellt, in der sozialrechtliche Möglichkeiten dargestellt werden, auf welche Weise die Übernahme der stark angestiegenen und weiterhin sehr hohen Energiekosten durch Sozialleistungsträger möglich ist. Die Arbeitshilfe richtet sich an Beziehende von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, an Menschen mit niedrigen Einkommen und ist zudem auch in der Beratung sehr nützlich.

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