Teilnahmebedingungen für Fortbildungsseminare von Frank Jäger
- Für die Teilnahme an meinen Präsenz- und Webseminaren ist eine Anmeldung, schriftlich, oder über eine Buchung auf der Seite frank-jaeger-seminare.de notwendig. Der Speicherung der Teilnehmer*innen-Daten zum Zweck der Seminarverwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO wird mit der Anmeldung zugestimmt.
- Die Teilnahme am jeweiligen Seminar wird in Ausnahmefällen postalisch oder in der Regel halbautomatisiert per E-Mail bestätigt.
- Die Teilnahmegebühren sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Die Durchführung eines Seminars ist an eine Mindestteilnehmer*innenzahl von acht Personen gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Zahlungen werden bei Absage eines Seminars in voller Höhe erstattet oder gutgeschrieben.
- Ich behalte mir vor, ein geplantes Seminar aus wichtigem, von mir nicht zu vertretendem Grund oder bei Krankheit, kurzfristig zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesen Fällen in voller Höhe erstattet oder gutgeschrieben.
- Eine Kündigung der Anmeldung durch Teilnehmer*innen muss schriftlich per E-Mail oder Fax erfolgen. Sie ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn kostenlos möglich, wenn keine andere Frist gesetzt wurde. Danach wird die komplette Teilnahmegebühr fällig. Angemeldete Teilnehmer*innen können bei Verhinderung eine/n Vertreter/in benennen.
- Ich behalte mir vor, Teilnehmer*innen aus meinen Seminaren auszuschließen, wenn diese nicht Willens oder in der Lage sind, sich an gängige Lehrgangs- und Umgangsregeln zu halten und dadurch das Seminarziel für die übrigen Teilnehmer*innen gefährdet wird. In diesem Fall haben die Teilnehmer*innen die Gebühren und Kosten anteilig für den bereits stattgefunden Seminarteil zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
- Wird das Seminar durch den/die Teilnehmer*in abgebrochen, sind alle Gebühren und Kosten des Seminars fällig.
- Ich hafte nicht für gegebenenfalls auftretende Vermögensschäden des/der Teilnehmer*in, die aus einem nicht zustande gekommenen oder verschobenen Seminar oder aus einem Abbruch eines solchen resultieren.
- Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmer*in kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von € 5,00 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden.
- Gerichtsstand ist Wuppertal.