Einführung Mehrbedarf für Warmwasser zum 1. Januar 2011
Die Einführung des Mehrbedarfs für Warmwasser im SGB II und SGB XII rückwirkend zum 1. Januar 2011 geht auf einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 06.02.2011 zurück. Eine offizielle Begründung des Gesetzgebungsverfahrens liegt weder als Bundestags- bzw. Bundesratsdrucksache noch als andere öffentlich zugängliche Quelle vor. Daher stelle ich zu Zwecken der Dokumentation die „Anlage 3, Regelungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss“ vom 06.02.2011, die den zugrundeliegenden Gesetzestext und eine Begründung enthält, zusammen mit meinen damaligen und inzwischen aktualisierten Anmerkungen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Auswirkungen der Neuregelung zur Verfügung.