Fortbildungsseminar für BeraterInnen und Rechtsanwender – Diese eintägige Fortbildung biete ich als „Inhouse-Tagesseminar“ an.
Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden nach SGB II und SGB XII
Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung.
Das Seminar vermittelt wichtiges Grundlagenwissen für die Übernahme der Energiekosten im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII. Es behandelt, wie Energiekosten in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt werden und welche Anteile im Rahmen der Unterkunftskosten durch den Sozialleistungsträger zu übernehmen sind. Auch die Kosten der dezentralen Bereitung von Warmwasser und deren Erstattung im Rahmen eines Mehrbedarfs werfen in der Praxis etliche Probleme auf, die hier thematisiert werden.
Außerdem wird dargelegt, wann Energieforderungen als Zuschuss oder als Darlehen zu übernehmen sind und in welcher Höhe solche Darlehen aufgerechnet werden dürfen. Die Fortbildung thematisiert zudem, wann einmalige Belastungen infolge von Nachzahlungen oder Brennstoffbeschaffung Hilfebedürftigkeit auslösen sowie unter welchen Voraussetzungen Energieschulden im Rahmen der „Wohnraumsicherung“ zu übernehmen sind und wann die Voraussetzungen für eine Energiesperre bzw. Kündigung des Versorgungsvertrages vorliegen.
Zielsetzung
Ziele der Veranstaltung: Seminarteilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, Energieforderungen zu prüfen und Ratsuchenden Möglichkeiten aufzeigen, Überschuldung und Energiesperren abzuwenden. Vorrangig geht es darum, einkommensschwache Haushalte auf bestehende Rechtsansprüche nach SGB II oder SGB XII hinzuweisen und diese zu realisieren.
Zielgruppe: BeraterInnen der Sozialberatung, Schuldnerberatung und sachverwandter sozialer Dienste sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte
Modalitäten: Ein Seminarskript wird vor Beginn der Veranstaltung für die TeilnehmerInnen bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der Zielgruppe gewichtet werden.
Zertifizierung: Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Die TeilnehmerInnen erhalten auf Wunsch nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die Fortbildungsinhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung.
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