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Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII
16. Mai / 09:00 – 16:30
130,00€Fachseminar Kosten für Unterkunft und Heizung als Webseminar
Die Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential.
Im Rahmen des Tageseminars gebe ich einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, sowie wesentlicher Fragen aus der Sozialberatung wird die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen.
Seminarinhalte:
Begriffsbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu?
Direktzahlung an Vermieter und Energieversorger
relevante Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – Karenzzeit bei den Unterkunftskosten
Was sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen
angemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und WG
Übernahme der Nebenkosten, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung
Besonderheiten bei Wohneigentum: Welche laufenden Kosten gelten als angemessen? Instandhaltung und Reparaturen
Gründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattungsbedarf
Wohnraumsicherung: Übernahme von Miet- und Energieschulden
Zielgruppe: Sozialberater/innen, Berater/innen und Mitarbeiter/innen sozialer Dienste und sozialer Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte
Optionale Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII, in Auszügen: SGB I, SGB X, ggf. Sozialgerichtsgesetz (SGG). Alle relevanten Gesetzestexte finden Sie im aktuellen und preiswerten Gesetzesband Existenzsicherung SGB II | SGB III | SGB XII | Verfahren, Textsammlung mit Einführung, 3. Auflage 2023, Nomos Verlag (4. Aufl. erscheint vrsl. Anfang 2024). Die Teilnehmenden bekommen ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt.
Zertifizierung: Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Deren Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer/innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.
Modalitäten: Durchführung als Online-Websemnar mit der Anwendung von Zoom Video Communications.
Dauer der Webseminare: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
Außerdem biete ich das Fachseminar Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen für die Teilnehmer/innen werden im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.