Neue Grundsicherung“: Betroffenen drohen Obdachlosigkeit, Überschuldung und ein verschlossener Wohnungsmarkt

PRESSEMITTEILUNG des Bündnisses AufRecht bestehen

Berlin/Wuppertal, 15.01.2026 – Die „neue Grundsicherung“ erschwert Erwerbslosen und prekär Beschäftigten den Zugang zum Wohnungsmarkt erheblich und forciert Obdachlosigkeit. Ebenso droht ihnen weitere Verarmung durch neue Schuldenfallen. Dies gilt erst recht aufgrund der erheblichen Verschärfung der Sanktionsregelungen. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ lehnt daher den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform des SGB II ab, mit dem das Bürgergeld durch Grundsicherungsgeld ersetzt werden soll.

Das aus Erwerbslosengruppen und -organisationen bestehende Bündnis bemängelt besonders folgende Maßnahmen:

Die erhebliche Absenkung geschützter Ersparnisse bereits zu Beginn des Leistungsbezugs entwertet die Vorsorge der Betroffenen gegen die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Alter, usw.) sowie von Abfindungen nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes. Dies erschwert es gerade für junge Familien auch Rücklagen zu bilden, mit denen sie etwa die Risiken eines unsicheren Wohnungsmarktes abfedern könnten.

Bereits zu Beginn des Leistungsbezugs gilt bei Mietwohnungen ohne Übergangsfrist eine absolute Obergrenze für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung. Zudem soll es weitere Möglichkeiten für Jobcenter geben, die Leistungen für die Wohnung zu deckeln. Die Betroffenen sind aber weiter der rechtswirksamen Mietforderung ihres Vermieters ausgesetzt, ihnen droht eine Mietschuldenfalle. „Auf angespannten Wohnungsmärkten verlieren sie so den Boden unter den Füßen, die Angst vor Obdachlosigkeit steigt“, verdeutlicht Frank Jäger, Sozialberater beim Wuppertaler Verein Tacheles, die Lage: „Der Grundsatz, dass Betroffene zumindest sechs Monate Frist zur Kostensenkung haben sollen, um eine günstigere Bleibe oder eine andere Lösung zur Wohnungssicherung zu finden, zählt nicht mehr.“

Die von der Bundesregierung geplanten drastischen Verschärfungen bei den Sanktionsregelungen, die bis zum vollständigen Entzug aller Leistungen führen, machen auch Vermietern Sorgen. Denn im Fall einer Sanktion kann auch die Mietzahlung der leistungsbeziehenden Mieter*innen ausbleiben, hat das Immobilienportal Immowelt erkannt (vgl. FR vom 6.01.2026). Aufgrund steigender Unsicherheit über die Verlässlichkeit der Mietzahlung sinke bei Vermieter*innen die Bereitschaft, Personen im Bezug von Grundsicherung überhaupt eine Wohnung zu vermieten.

„Schärfere Sanktionen schaffen weder Arbeitsplätze, Qualifizierungsmaßnahmen noch die dringend benötigten Kinderbetreuungsplätze, wenn Eltern sich zeitlich flexibel auf Jobs bewerben sollen“, findet Rainer Timmermann von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und fügt hinzu: „Schärfere Sanktionen schaffen dagegen existenzielle Notlagen und gefährden mithin auch die Wohnung der Sanktionierten und ihrer Familien.“ Die Pläne der Koalition gehen hier vor allem in zwei Bereichen über die Haltelinie hinaus, die das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung am 5. November 2019 gezogen hat:

Die vollständige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten, wenn Leistungsberechtigte vorgeblich „willentlich“ eine zumutbare Arbeit verweigern. Im Alltag der Jobcenter spielen solche vermeintlichen „Totalverweigerungen“ bislang keine Rolle. Doch offenbar will die Regierung das durch eine Vereinfachung der Regelung nun ändern.

Die gesetzliche Vorgabe, die Leistungen ganz einzustellen, wenn Leistungsberechtigte dreimal in Folge einen Meldetermin nicht wahrgenommen haben. Die betroffenen Personen gelten dann als nicht erreichbar. Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherungsleistung entfallen ganz. Vor allem alleinstehenden Leistungsberechtigten, bei denen dann neben dem Regelsatz auch die Leistungen für die Unterkunft eingestellt werden, droht der Verlust ihrer Wohnung.

„Unsere Erfahrungen aus der Sozialberatung legen nahe, dass solche Leistungseinstellungen vor allem Personen treffen werden, die in einer persönlichen Krise stecken oder psychisch erkrankt sind“, bemerkt Frank Jäger. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutzmechanismus wird dagegen in solchen Fällen kaum Wirkung entfalten. „Die Betroffenen werden angesichts ihrer Lage nicht auf Aufforderungen des Jobcenters reagieren und den Mitarbeitenden des Jobcenters fehlen schlicht die nötigen Informationen und Mittel, um eine persönliche Anhörung zu ermöglichen“, erklärt der Sozialberater die Situation.

Außerdem sorgt die geplante Einführung einer Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht für Vermieter dafür, dass diese mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 € belangt werden können, wenn sie vom Jobcenter geforderte Beweismittel nicht vorlegen. „Auch diese Drohung wird die Bereitschaft von Vermieter*innen drastisch einschränken, ihre Wohnungen an Bezieher*innen der Grundsicherung zu vermieten.“ erläutert Rainer Timmermann von der KOS und ergänzt:

„Die geplanten Änderungen werden insgesamt nach Einschätzung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ die Situation von Leistungsberechtigten und ihren Familien auf dem Wohnungsmarkt deutlich verschlechtern und letztlich deren Versorgung mit geeigneten Wohnungen gefährden.“
Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze zurückzuziehen.


Frank Jäger, Tacheles e.V., und Rainer Timmermann, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)

Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen