Fachseminar in München: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof…
14. Juli / 09:00 – 16:00
135,00€Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII) – Präsenzseminar in München
Mitarbeiter*innen der Sozialdienste und der Sozialen Arbeit benötigen fundierte und aktuelle sozialrechtliche Kenntnisse zur Beratung über die Voraussetzungen und Ansprüche nach dem SGB II, SGB XII und angrenzender Rechtsbereiche. Zwar wurde im Zuge der zahlreichen Gesetzesänderungen vergangener Jahre die Rechtssystematik nicht verändert, dennoch sorgen gesetzliche Unschärfen, normierte Ausnahmeregeln und die laufende Rechtsprechung für Unsicherheit sowohl auf Seiten der Behörden als auch im Rahmen der Sozialberatung.
Diese Fortbildung gibt einen aktuellen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und erläutert die Beziehung dieses unteren Netzes der sozialen Sicherung zu den sogenannten vorrangigen Sozialleistungen. Besonders die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Dritten Kapitel SGB XII wirft in der Praxis oft Probleme auf, die hier unter die Lupe genommen werden sollen.
Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Unterscheide zwischen dem SGB II und dem SGB XII. Das betrifft sowohl Anspruchsvoraussetzungen als auch Leistungen und verfahrensrechtliche Fragen. Im Fokus stehen hier vor allem die weniger bekannten Regelungen des SGB XII. Einerseits werden praxisrelevante Sonderregelungen erläutert, auf der anderen Seite wird auch auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen und ein Überblick über wichtige Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz gegeben. Insgesamt soll die Praxis der Leistungsgewährung einem kritischen Blick unterzogen werden, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
Seminarinhalte:
Überblick über das System der sozialen Sicherung – vorrangige Leistungen am Beispiel von Wohngeld und der Schnittstelle zur Rente
Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung für Arbeitssuchende und Abgrenzung zum SGB XII – stationärer Aufenthalt
Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, Vergleich der aktualisierten Vermögensfreibeträge sowie Unterhaltsregelungen im SGB XII
Überblick über Leistungen zum Lebensunterhalt – vom SGB II abweichende Regelungen der Sozialhilfe nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII
relevante Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen, der Aufrechnung und Verfahrensregelungen
Fragen aus der Praxis der Sozialberatung und wesentliche Änderungen
Zielgruppe: Sozialberater*innen, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste – insbesondere von Kliniken und Rehaeinrichtungen –, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Optionale Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt.
Zertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.
Modalitäten: Durchführung als Präsenzseminar. Methode: Präsentation und Vortrag unter Berücksichtigung von Fragen sowie Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Pausen jeweils im Vor- und Nachmittagsblock, Mittagspause ca. 60 Minuten.
Seminarort: München, 10 Minuten füßläufig vom Ostbahnhof München entfernt
Seminardauer: 09:00-16:00 Uhr
Außerdem biete ich dieses Seminar als „Inhouse-Tagesseminar“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer*innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.