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SUMMARY:Grundlagen der Sozialhilfe (SGB XII)
DESCRIPTION:Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete – Die Grundlagen des Sozialhilferechts\nIn dem zweitägigen Webseminar\, (jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr)\, werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)\, Grundsicherung im Alter (Viertes Kapitel SGB XII) und der „Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ (Fünftes bis Neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen\, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. \nIm ersten Teil werden die leistungsrechtlichen Fragestellungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach dem Dritten Kapitel und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Vierten Kapitel betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten dieses Leistungsrechts gegenüber dem Bürgergeld und die Schnittstellen zum SGB-II-System erläutert. \nIm zweiten Teil bilden der Einsatz von Einkommen und Vermögen\, die Heranziehung Unterhaltspflichtiger sowie Kostenersatz einen Schwerpunkt. Der weitere Schwerpunkt wird durch die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII gesetzt. Hier werden unter anderem die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung\, deren Übergang ins SGB IX\, die Hilfe zur Pflege und im Überblick die Leistungen nach dem Fünften\, Achten und Neunten Kapitel SGB XII behandelt. \nIm Rahmen der Fortbildung werden aktuelle und relevante Gesetzesänderungen dargestellt. Die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des SGB II auf die Sozialhilfe sowie 2024 in Kraft getretene Änderungen und deren Wirkungen auf die Leistungsgewährung werden diskutiert. Unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung und wesentlicher Fragen aus der Sozialberatungspraxis werden das Sozialhilferecht und die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen. \nSeminarprogramm:\n1. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr) \nLeistungsgrundsätze der Sozialhilfe und Überblick „System sozialer Sicherung“ \nDie Struktur der SGB-XII-Leistungen und die leistungsberechtigten Personen \nAbgrenzung der Sozialhilfeleistungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII zum Bürgergeld für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige (SGB II) sowie leistungsrechtliche Unterschiede \nFunktion und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt\, der Grundsicherungsleistungen im Alter sowie bei Erwerbsminderung und die speziellen Regelungen des Vierten Kapitels SGB XII bei den Kosten für Unterkunft und Heizung \n2. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr)\n \nÜberblick: Gesetzesänderungen\, die ab 2024 in Kraft getreten sind und geplante Änderungen mit Auswirkung auf die Sozialhilfe \nDer Einsatz von Einkommen (neue Freibeträge für Altersvorsorge) und Vermögen\, die Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten sowie Kostenersatz \nDie „Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen“ (5. bis 9. Kapitel SGB XII) \nRelevante Reformen und aktuelle Gesetzesänderungen \nAktuelle Problemstellungen aus der Praxis und Rechtsprechung zum SGB XII \nZielgruppe: Sozialberater/innen\, Berater/innen und Mitarbeiter/innen sozialer Dienste und sozialer Arbeit\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, in Auszügen: SGB I\, SGB IX\, SGB X\, ggf. Sozialgerichtsgesetz (SGG). Alle relevanten Gesetzestexte finden Sie im aktuellen und preiswerten Gesetzesband SGB II / SGB XII\, 20. Auflage 2024\, Beck-Texte im dtv. Die Teilnehmenden bekommen ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 12 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer/innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar mit der Anwendung von Zoom Video Communications.\nDauer der Webseminare: jeweils 9:00-16:30 Uhr \nAußerdem biete ich das Grundlagenseminar SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer/innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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SUMMARY:Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Webseminar \nIn diesem Tagesseminar kurz vor dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer des Webseminars: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
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SUMMARY:Kooperationsfortbildung: Neue Sozialgesetze 2026 und Schwerpunktthemen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende / Grundsicherung im Alter ...
DESCRIPTION:Kooperationsfortbildung: Neue Sozialgesetze 2026 und Schwerpunktthemen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende / Grundsicherung im Alter\, Wohngeld\, Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung\, Mietrecht und Betreuungsrecht. \n\nMontag\, 22.06.2026\, 9:45-17:00 Uhr / Dienstag\, 23.06.2026\, 9.00-16:00 Uhr\nORT: Frankfurt/Main\, Wohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts \nWeitreichende Änderungen im sozialen Bereich\, vor allem die Ersetzung des Bürgergeldes durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in der Fortbildung 06/2026 vorgestellt. Das Seminar informiert Mitarbeiter*innen sozialer Fachdienste\, Anwälte\, Schuldnerberater*innen\, und kann an beiden Fortbildungstagen oder einem Fortbildungstag gebucht werden. \nAktuelle Hauptthemen am 22.06.26: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende\nNeue gesetzliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis; Unterschiede zwischen SGB II und SGB XII bei Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen (Referent Frank Jäger). \nZusätzliche Schwerpunkte 23.06.26: Wohngeld\, Mindestlohn\, BAB\, Minijob (Referent Ulli Winter); Gesetzliche Betreuung\, Reha und Teilhabe für Menschen mit Behinderung einschl. Pflegestufenreform\, Mietrecht\, (Referent Ulrich Franz\, SB Bonn); gesetzliche Grundlagen und Praxis des Gerichtsvollziehers (Referent OGV Kai Dietrich). \n\nInformation\, Seminarleitung:\nUlli Winter\, ehemaliger Leiter der Schuldner- und Insolvenzberatung des Jugend-/Sozialamtes der Stadt Frankfurt/Main\, ulliwinter1@gmx.de \nKosten: beide Tage 240 €\, ein Seminartag nach Wahl 175 €.\nBei Anmeldung bis 15.01.2026: Ermäßigung: 2 Tage: 220 €\, 1 Tag nach Wahl 155 €. \nWICHTIG: Werden Teilnehmer/innen vermittelt\, deren Einrichtung bisher nicht in der E-Mail-Liste enthalten sind\, gibt es für den Vermittler/in pro neuen Teilnehmer/in eine Vermittlungsprämie von je 40 € nach Anmeldung. Bitte Interessenten mit E-Mail-Adresse mitteilen. Bei Arbeitswechsel / Beendigung bitte Nachfolger*in mit einbeziehen. \n\n+++ Eine Online-Buchung ist für diese Veranstaltung nicht möglich. +++\nBitte richten Sie die Anmeldung mit den unten angegebenen Daten an:\nAnmeldung per E-Mail an ulliwinter1@gmx.de\, per Post – nicht Fax! – an Ulli Winter\, Hartmann-Ibach-Str. 59\, 60389 Frankfurt/Main\, Tel. 069/5972352 \nIch melde mich verbindlich zum Seminar an\n(wahlweise 1 oder 2 Tage\, bitte konkret angeben) \nO beide Seminartage (22./23.06.2026)\nO nur Montag\, 22.06.2026          O nur Dienstag\, 23.06.2026\nO Ausschreibung Online-Seminar am Do 12./Fr 13.11.26 wird auf Anfrage zugeschickt.\n \nVor- und Nachname: ________________________________ \nAnschrift: ________________________________________________________________                              \nE-Mail: _____________________________________   Tel.: _________________________ \nBehörde/EInrichtung: __________________________   E-Mai Rechnngsführung: _____________________ \nWeitere Interessenten/Beratungsstellen für das Seminar sind (Name\, E-Mail): \n\n\n 
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SUMMARY:Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Webseminar \n\nIn diesem Tagesseminar kurz vor dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer des Webseminars: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
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SUMMARY:Fachseminar in München: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Präsenzseminar \n\nIn diesem Tagesseminar kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.  \nModalitäten: Durchführung als Präsenzseminar. Methode: Präsentation und Vortrag unter Berücksichtigung von Fragen sowie Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Pausen jeweils im Vor- und Nachmittagsblock\, Mittagspause ca. 60 Minuten.  \nSeminarort: München\, 10 Minuten füßläufig vom Ostbahnhof München entfernt \nSeminardauer: 09:00-16:00 Uhr
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SUMMARY:Fachseminar in München: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen\, Unterschiede und Verschiebebahnhof...
DESCRIPTION:Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen\, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII) – Präsenzseminar in München \nMitarbeiter*innen der Sozialdienste und der Sozialen Arbeit benötigen fundierte und aktuelle sozialrechtliche Kenntnisse zur Beratung über die Voraussetzungen und Ansprüche nach dem SGB II\, SGB XII und angrenzender Rechtsbereiche. Zwar wurde im Zuge der zahlreichen Gesetzesänderungen vergangener Jahre die Rechtssystematik nicht verändert\, dennoch sorgen gesetzliche Unschärfen\, normierte Ausnahmeregeln und die laufende Rechtsprechung für Unsicherheit sowohl auf Seiten der Behörden als auch im Rahmen der Sozialberatung. \nDiese Fortbildung gibt einen aktuellen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und erläutert die Beziehung dieses unteren Netzes der sozialen Sicherung zu den sogenannten vorrangigen Sozialleistungen. Besonders die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Dritten Kapitel SGB XII wirft in der Praxis oft Probleme auf\, die hier unter die Lupe genommen werden sollen. \nIm zweiten Teil des Seminars geht es um die Unterscheide zwischen dem SGB II und dem SGB XII. Das betrifft sowohl Anspruchsvoraussetzungen als auch Leistungen und verfahrensrechtliche Fragen. Im Fokus stehen hier vor allem die weniger bekannten Regelungen des SGB XII. Einerseits werden praxisrelevante Sonderregelungen erläutert\, auf der anderen Seite wird auch auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen und ein Überblick über wichtige Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz gegeben. Insgesamt soll die Praxis der Leistungsgewährung einem kritischen Blick unterzogen werden\, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten. \nSeminarinhalte:\n \nÜberblick über das System der sozialen Sicherung – vorrangige Leistungen am Beispiel von Wohngeld und der Schnittstelle zur Rente \nAnspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung für Arbeitssuchende und Abgrenzung zum SGB XII – stationärer Aufenthalt \nAnspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII\, Vergleich der aktualisierten Vermögensfreibeträge sowie Unterhaltsregelungen im SGB XII \nÜberblick über Leistungen zum Lebensunterhalt – vom SGB II abweichende Regelungen der Sozialhilfe nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII \nrelevante Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen\, der Aufrechnung und Verfahrensregelungen \nFragen aus der Praxis der Sozialberatung und wesentliche Änderungen \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste – insbesondere von Kliniken und Rehaeinrichtungen –\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.  \nModalitäten: Durchführung als Präsenzseminar. Methode: Präsentation und Vortrag unter Berücksichtigung von Fragen sowie Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Pausen jeweils im Vor- und Nachmittagsblock\, Mittagspause ca. 60 Minuten. \nSeminarort: München\, 10 Minuten füßläufig vom Ostbahnhof München entfernt \nSeminardauer: 09:00-16:00 Uhr \nAußerdem biete ich dieses Seminar als „Inhouse-Tagesseminar“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer*innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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DESCRIPTION:Fachseminar Kosten für Unterkunft und Heizung als Webseminar\n\n\nDie Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential. \nIm Rahmen des Tagesseminars gebe ich einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft\, Heizung und Warmwasserbereitung\, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen\, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen\, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt. \nUnter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung\, Gesetzesänderungen – insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – und praktischer Fragen aus der Sozialberatung wird die Gewährungspraxis der Leistungsträger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmenden erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsberechtigten durchzusetzen. \nSeminarinhalte:\n \nBegriffsbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu? \nDirektzahlung an Vermieter und Energieversorger \naktuelle Änderungen bei der Grundsicherung – Obergrenzen und weitere Neuerungen bei den Unterkunftskosten \nWas sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen \nangemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft\, Haushaltsgemeinschaft und WG \nÜbernahme der Nebenkosten\, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung \nBesonderheiten bei Wohneigentum: Welche laufenden Kosten gelten als angemessen? Instandhaltung und Reparaturen \nGründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattungsbedarf \nWohnraumsicherung: Übernahme von Miet- und Energieschulden \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer*innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: urchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer der Webseminare: jeweils 09:00-16:30 Uhr. \nAußerdem biete ich das Fachseminar Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen für die Teilnehmer/innen werden im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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SUMMARY:Grundlagen der Sozialhilfe (SGB XII)
DESCRIPTION:Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete – Die Grundlagen des Sozialhilferechts\nIn dem zweitägigen Webseminar\, (jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr)\, werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)\, Grundsicherung im Alter (Viertes Kapitel SGB XII) und der „Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ (Fünftes bis Neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen\, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. \nIm ersten Teil werden die leistungsrechtlichen Fragestellungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach dem Dritten Kapitel und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Vierten Kapitel betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten dieses Leistungsrechts gegenüber dem Bürgergeld und die Schnittstellen zum SGB-II-System erläutert. \nIm zweiten Teil bilden der Einsatz von Einkommen und Vermögen\, die Heranziehung Unterhaltspflichtiger sowie Kostenersatz einen Schwerpunkt. Der weitere Schwerpunkt wird durch die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII gesetzt. Hier werden unter anderem die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung\, deren Übergang ins SGB IX\, die Hilfe zur Pflege und im Überblick die Leistungen nach dem Fünften\, Achten und Neunten Kapitel SGB XII behandelt. \nIm Rahmen der Fortbildung werden aktuelle und relevante Gesetzesänderungen dargestellt. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen durch die „neue Grundsicherung“ (SGB II) auf die Sozialhilfe sowie 2024 in Kraft getretene Änderungen und deren Wirkungen auf die Leistungsgewährung werden diskutiert. Unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung und wesentlicher Fragen aus der Sozialberatungspraxis werden das Sozialhilferecht und die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen. \nSeminarprogramm:\n1. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr) \nLeistungsgrundsätze der Sozialhilfe und Überblick „System sozialer Sicherung“ \nDie Struktur der SGB-XII-Leistungen und die leistungsberechtigten Personen \nAbgrenzung der Sozialhilfeleistungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII zum Bürgergeld für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige (SGB II) sowie leistungsrechtliche Unterschiede \nFunktion und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt\, der Grundsicherungsleistungen im Alter sowie bei Erwerbsminderung und die speziellen Regelungen des Vierten Kapitels SGB XII bei den Kosten für Unterkunft und Heizung \n2. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr)\n \nÜberblick: Gesetzesänderungen\, die ab 2024 in Kraft getreten sind und Novellierungen im Zusammenhang mit der „neuen Grundsicherung“ sowie deren Auswirkungen auf die Sozialhilfe \nDer Einsatz von Einkommen (neue Freibeträge für Leibrenten- und Grundrentenberechtigte) und Vermögen\, die Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten sowie Kostenersatz \nDie „Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen“ (5. bis 9. Kapitel SGB XII) \nRelevante Reformen und aktuelle Gesetzesänderungen \nAktuelle Problemstellungen aus der Praxis und Rechtsprechung zum SGB XII \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste – insbesondere von Kliniken und Rehaeinrichtungen –\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 12 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer*innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer der Webseminare: jeweils 9:00-16:30 Uhr \nAußerdem biete ich das Grundlagenseminar SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer/innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
URL:https://frank-jaeger-seminare.de/termin/grundlagen-der-sozialhilfe13/
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