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SUMMARY:Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII
DESCRIPTION:Fachseminar Kosten für Unterkunft und Heizung als Webseminar\n\n\nDie Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential. \nIm Rahmen des Tagesseminars gebe ich einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft\, Heizung und Warmwasserbereitung\, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen\, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen\, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt. \nUnter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung\, Gesetzesänderungen – insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – und praktischer Fragen aus der Sozialberatung wird die Gewährungspraxis der Leistungsträger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmenden erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsberechtigten durchzusetzen. \nSeminarinhalte:\n \nBegriffsbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu? \nDirektzahlung an Vermieter und Energieversorger \naktuelle Änderungen bei der Grundsicherung – Obergrenzen und weitere Neuerungen bei den Unterkunftskosten \nWas sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen \nangemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft\, Haushaltsgemeinschaft und WG \nÜbernahme der Nebenkosten\, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung \nBesonderheiten bei Wohneigentum: Welche laufenden Kosten gelten als angemessen? Instandhaltung und Reparaturen \nGründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattungsbedarf \nWohnraumsicherung: Übernahme von Miet- und Energieschulden \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer*innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: urchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer der Webseminare: jeweils 09:00-16:30 Uhr. \nAußerdem biete ich das Fachseminar Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen für die Teilnehmer/innen werden im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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SUMMARY:Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Webseminar \n\nIn diesem Tagesseminar relativ kurz nach Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden. Wegen großer Nachfrage biete ich für dieses Fachseminar einen Zusatztermin an. \n \nMit der SGB-II-Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \nallgemeine Änderungen 2026 (kurz) \nLeistungsrechtsanpassungsgesetz (kurz) \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer des Webseminars: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
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SUMMARY:Grundlagen der Sozialhilfe (SGB XII)
DESCRIPTION:Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete – Die Grundlagen des Sozialhilferechts\nIn dem zweitägigen Webseminar\, (jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr)\, werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)\, Grundsicherung im Alter (Viertes Kapitel SGB XII) und der „Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ (Fünftes bis Neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen\, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. \nIm ersten Teil werden die leistungsrechtlichen Fragestellungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach dem Dritten Kapitel und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Vierten Kapitel betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten dieses Leistungsrechts gegenüber dem Bürgergeld und die Schnittstellen zum SGB-II-System erläutert. \nIm zweiten Teil bilden der Einsatz von Einkommen und Vermögen\, die Heranziehung Unterhaltspflichtiger sowie Kostenersatz einen Schwerpunkt. Der weitere Schwerpunkt wird durch die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII gesetzt. Hier werden unter anderem die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung\, deren Übergang ins SGB IX\, die Hilfe zur Pflege und im Überblick die Leistungen nach dem Fünften\, Achten und Neunten Kapitel SGB XII behandelt. \nIm Rahmen der Fortbildung werden aktuelle und relevante Gesetzesänderungen dargestellt. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen durch die „neue Grundsicherung“ (SGB II) auf die Sozialhilfe sowie 2024 in Kraft getretene Änderungen und deren Wirkungen auf die Leistungsgewährung werden diskutiert. Unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung und wesentlicher Fragen aus der Sozialberatungspraxis werden das Sozialhilferecht und die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen. \nSeminarprogramm:\n1. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr) \nLeistungsgrundsätze der Sozialhilfe und Überblick „System sozialer Sicherung“ \nDie Struktur der SGB-XII-Leistungen und die leistungsberechtigten Personen \nAbgrenzung der Sozialhilfeleistungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII zum Bürgergeld für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige (SGB II) sowie leistungsrechtliche Unterschiede \nFunktion und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt\, der Grundsicherungsleistungen im Alter sowie bei Erwerbsminderung und die speziellen Regelungen des Vierten Kapitels SGB XII bei den Kosten für Unterkunft und Heizung \n2. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr)\n \nÜberblick: Gesetzesänderungen\, die ab 2024 in Kraft getreten sind und Novellierungen im Zusammenhang mit der „neuen Grundsicherung“ sowie deren Auswirkungen auf die Sozialhilfe \nDer Einsatz von Einkommen (neue Freibeträge für Leibrenten- und Grundrentenberechtigte) und Vermögen\, die Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten sowie Kostenersatz \nDie „Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen“ (5. bis 9. Kapitel SGB XII) \nRelevante Reformen und aktuelle Gesetzesänderungen \nAktuelle Problemstellungen aus der Praxis und Rechtsprechung zum SGB XII \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste – insbesondere von Kliniken und Rehaeinrichtungen –\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 12 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer*innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer der Webseminare: jeweils 9:00-16:30 Uhr \nAußerdem biete ich das Grundlagenseminar SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer/innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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