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SUMMARY:Fachseminar in München: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Präsenzseminar \n\nIn diesem Tagesseminar kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.  \nModalitäten: Durchführung als Präsenzseminar. Methode: Präsentation und Vortrag unter Berücksichtigung von Fragen sowie Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Pausen jeweils im Vor- und Nachmittagsblock\, Mittagspause ca. 60 Minuten.  \nSeminarort: München\, 10 Minuten füßläufig vom Ostbahnhof München entfernt \nSeminardauer: 09:00-16:00 Uhr
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SUMMARY:Fachseminar in München: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen\, Unterschiede und Verschiebebahnhof...
DESCRIPTION:Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? Schnittstellen\, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII) – Präsenzseminar in München \nMitarbeiter*innen der Sozialdienste und der Sozialen Arbeit benötigen fundierte und aktuelle sozialrechtliche Kenntnisse zur Beratung über die Voraussetzungen und Ansprüche nach dem SGB II\, SGB XII und angrenzender Rechtsbereiche. Zwar wurde im Zuge der zahlreichen Gesetzesänderungen vergangener Jahre die Rechtssystematik nicht verändert\, dennoch sorgen gesetzliche Unschärfen\, normierte Ausnahmeregeln und die laufende Rechtsprechung für Unsicherheit sowohl auf Seiten der Behörden als auch im Rahmen der Sozialberatung. \nDiese Fortbildung gibt einen aktuellen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und erläutert die Beziehung dieses unteren Netzes der sozialen Sicherung zu den sogenannten vorrangigen Sozialleistungen. Besonders die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Dritten Kapitel SGB XII wirft in der Praxis oft Probleme auf\, die hier unter die Lupe genommen werden sollen. \nIm zweiten Teil des Seminars geht es um die Unterscheide zwischen dem SGB II und dem SGB XII. Das betrifft sowohl Anspruchsvoraussetzungen als auch Leistungen und verfahrensrechtliche Fragen. Im Fokus stehen hier vor allem die weniger bekannten Regelungen des SGB XII. Einerseits werden praxisrelevante Sonderregelungen erläutert\, auf der anderen Seite wird auch auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen und ein Überblick über wichtige Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz gegeben. Insgesamt soll die Praxis der Leistungsgewährung einem kritischen Blick unterzogen werden\, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten. \nSeminarinhalte:\n \nÜberblick über das System der sozialen Sicherung – vorrangige Leistungen am Beispiel von Wohngeld und der Schnittstelle zur Rente \nAnspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung für Arbeitssuchende und Abgrenzung zum SGB XII – stationärer Aufenthalt \nAnspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII\, Vergleich der aktualisierten Vermögensfreibeträge sowie Unterhaltsregelungen im SGB XII \nÜberblick über Leistungen zum Lebensunterhalt – vom SGB II abweichende Regelungen der Sozialhilfe nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII \nrelevante Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen\, der Aufrechnung und Verfahrensregelungen \nFragen aus der Praxis der Sozialberatung und wesentliche Änderungen \nZielgruppe: Sozialberater*innen\, Beratende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste – insbesondere von Kliniken und Rehaeinrichtungen –\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung.  \nModalitäten: Durchführung als Präsenzseminar. Methode: Präsentation und Vortrag unter Berücksichtigung von Fragen sowie Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Pausen jeweils im Vor- und Nachmittagsblock\, Mittagspause ca. 60 Minuten. \nSeminarort: München\, 10 Minuten füßläufig vom Ostbahnhof München entfernt \nSeminardauer: 09:00-16:00 Uhr \nAußerdem biete ich dieses Seminar als „Inhouse-Tagesseminar“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer*innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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