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SUMMARY:Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Webseminar \nIn diesem Tagesseminar kurz vor dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer des Webseminars: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
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SUMMARY:Kooperationsfortbildung: Neue Sozialgesetze 2026 und Schwerpunktthemen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende / Grundsicherung im Alter ...
DESCRIPTION:Kooperationsfortbildung: Neue Sozialgesetze 2026 und Schwerpunktthemen: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende / Grundsicherung im Alter\, Wohngeld\, Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung\, Mietrecht und Betreuungsrecht. \n\nMontag\, 22.06.2026\, 9:45-17:00 Uhr / Dienstag\, 23.06.2026\, 9.00-16:00 Uhr\nORT: Frankfurt/Main\, Wohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts \nWeitreichende Änderungen im sozialen Bereich\, vor allem die Ersetzung des Bürgergeldes durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in der Fortbildung 06/2026 vorgestellt. Das Seminar informiert Mitarbeiter*innen sozialer Fachdienste\, Anwälte\, Schuldnerberater*innen\, und kann an beiden Fortbildungstagen oder einem Fortbildungstag gebucht werden. \nAktuelle Hauptthemen am 22.06.26: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende\nNeue gesetzliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis; Unterschiede zwischen SGB II und SGB XII bei Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen (Referent Frank Jäger). \nZusätzliche Schwerpunkte 23.06.26: Wohngeld\, Mindestlohn\, BAB\, Minijob (Referent Ulli Winter); Gesetzliche Betreuung\, Reha und Teilhabe für Menschen mit Behinderung einschl. Pflegestufenreform\, Mietrecht\, (Referent Ulrich Franz\, SB Bonn); gesetzliche Grundlagen und Praxis des Gerichtsvollziehers (Referent OGV Kai Dietrich). \n\nInformation\, Seminarleitung:\nUlli Winter\, ehemaliger Leiter der Schuldner- und Insolvenzberatung des Jugend-/Sozialamtes der Stadt Frankfurt/Main\, ulliwinter1@gmx.de \nKosten: beide Tage 240 €\, ein Seminartag nach Wahl 175 €.\nBei Anmeldung bis 15.01.2026: Ermäßigung: 2 Tage: 220 €\, 1 Tag nach Wahl 155 €. \nWICHTIG: Werden Teilnehmer/innen vermittelt\, deren Einrichtung bisher nicht in der E-Mail-Liste enthalten sind\, gibt es für den Vermittler/in pro neuen Teilnehmer/in eine Vermittlungsprämie von je 40 € nach Anmeldung. Bitte Interessenten mit E-Mail-Adresse mitteilen. Bei Arbeitswechsel / Beendigung bitte Nachfolger*in mit einbeziehen. \n\n+++ Eine Online-Buchung ist für diese Veranstaltung nicht möglich. +++\nBitte richten Sie die Anmeldung mit den unten angegebenen Daten an:\nAnmeldung per E-Mail an ulliwinter1@gmx.de\, per Post – nicht Fax! – an Ulli Winter\, Hartmann-Ibach-Str. 59\, 60389 Frankfurt/Main\, Tel. 069/5972352 \nIch melde mich verbindlich zum Seminar an\n(wahlweise 1 oder 2 Tage\, bitte konkret angeben) \nO beide Seminartage (22./23.06.2026)\nO nur Montag\, 22.06.2026          O nur Dienstag\, 23.06.2026\nO Ausschreibung Online-Seminar am Do 12./Fr 13.11.26 wird auf Anfrage zugeschickt.\n \nVor- und Nachname: ________________________________ \nAnschrift: ________________________________________________________________                              \nE-Mail: _____________________________________   Tel.: _________________________ \nBehörde/EInrichtung: __________________________   E-Mai Rechnngsführung: _____________________ \nWeitere Interessenten/Beratungsstellen für das Seminar sind (Name\, E-Mail): \n\n\n 
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DESCRIPTION:Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen – Webseminar \n\nIn diesem Tagesseminar kurz vor dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 soll ein umfassender Überblick über die anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II\, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen vermittelt werden. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte\, für die Arbeit von (Sozial-)Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.\n \nMit der Reform will die Bundesregierung das in Verruf geratene Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ mit der Leistung „Grundsicherungsgeld“ umwandeln. Neben der Änderung von Begrifflichkeiten sowie einer Reihe programmatischer Aussagen enthält das Gesetz zentrale Regelungen\, die für einige Leistungsbeziehende von großer Relevanz sein können und die Arbeitsabläufe vor allem bei den Jobcentern beeinflussen werden. Zudem werfen wir einen Blick auf die Wirkungen des sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetzes.\n \nDie Fortbildung mit sechs Zeitstunden lässt viel Raum für fachlichen Austausch und offene Diskussion. Erfahrungsgemäß werden Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen bzw. sozialen Diensten vertreten sein. Dies bietet die Gelegenheit\, unterschiedliche Einschätzungen aus diversen Blickwinkeln mitzunehmen. \nSeminarinhalte: \n13. SGB-II-Änderungsgesetz \n\nProgrammatik\nSchonvermögen\nFördern und Fordern (u. a. Verpflichtungsverwaltungsakt)\nEntfall von Leistungen im Rahmen der Nichterreichbarkeitsfiktion\nVerschärfung der Sanktionen (Leistungsminderung)\nKosten der Unterkunft (KdU)\nWeitere relevante SGB-II-Änderungen in Kurzform\nWichtige Neuerungen in anderen Gesetzen (z. B. BKG\, SGB III)\n\nLeistungsrechtsanpassungsgesetz \nZielgruppe: Sozialberater*nnen\, Beraterende und Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und sozialer Dienste\, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, sowie in Auszügen themenbezogene Sozialgesetzbücher und das Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst sechs Zeitstunden. Form und Inhalt entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und des § 15 der Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmenden erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar unter Nutzung der Anwendung Zoom Video Communications. Die Teilnahme mit Kamera- und Audiofunktion ist gewährleistet\, und eine Interaktion ist stets möglich. \nDauer des Webseminars: jeweils 09:00-16:30 Uhr.
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