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SUMMARY:Grundlagen der Sozialhilfe (SGB XII)
DESCRIPTION:Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete – Die Grundlagen des Sozialhilferechts\nIn dem zweitägigen Webseminar\, (jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr)\, werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)\, Grundsicherung im Alter (Viertes Kapitel SGB XII) und der „Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ (Fünftes bis Neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialberater/innen\, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. \nIm ersten Teil werden die leistungsrechtlichen Fragestellungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach dem Dritten Kapitel und die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem Vierten Kapitel betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten dieses Leistungsrechts gegenüber dem Bürgergeld und die Schnittstellen zum SGB-II-System erläutert. \nIm zweiten Teil bilden der Einsatz von Einkommen und Vermögen\, die Heranziehung Unterhaltspflichtiger sowie Kostenersatz einen Schwerpunkt. Der weitere Schwerpunkt wird durch die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII gesetzt. Hier werden unter anderem die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung\, deren Übergang ins SGB IX\, die Hilfe zur Pflege und im Überblick die Leistungen nach dem Fünften\, Achten und Neunten Kapitel SGB XII behandelt. \nIm Rahmen der Fortbildung werden aktuelle und relevante Gesetzesänderungen dargestellt. Die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des SGB II auf die Sozialhilfe sowie 2024 in Kraft getretene Änderungen und deren Wirkungen auf die Leistungsgewährung werden diskutiert. Unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung und wesentlicher Fragen aus der Sozialberatungspraxis werden das Sozialhilferecht und die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps\, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen. \nSeminarprogramm:\n1. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr) \nLeistungsgrundsätze der Sozialhilfe und Überblick „System sozialer Sicherung“ \nDie Struktur der SGB-XII-Leistungen und die leistungsberechtigten Personen \nAbgrenzung der Sozialhilfeleistungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII zum Bürgergeld für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige (SGB II) sowie leistungsrechtliche Unterschiede \nFunktion und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt\, der Grundsicherungsleistungen im Alter sowie bei Erwerbsminderung und die speziellen Regelungen des Vierten Kapitels SGB XII bei den Kosten für Unterkunft und Heizung \n2. Tag (09:00 bis 16:30 Uhr)\n \nÜberblick: Gesetzesänderungen\, die ab 2024 in Kraft getreten sind und geplante Änderungen mit Auswirkung auf die Sozialhilfe \nDer Einsatz von Einkommen (neue Freibeträge für Altersvorsorge) und Vermögen\, die Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten sowie Kostenersatz \nDie „Hilfen in unterschiedlichen Lebenslagen“ (5. bis 9. Kapitel SGB XII) \nRelevante Reformen und aktuelle Gesetzesänderungen \nAktuelle Problemstellungen aus der Praxis und Rechtsprechung zum SGB XII \nZielgruppe: Sozialberater/innen\, Berater/innen und Mitarbeiter/innen sozialer Dienste und sozialer Arbeit\, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte \nOptionale Arbeitsmittel: SGB II\, SGB XII\, in Auszügen: SGB I\, SGB IX\, SGB X\, ggf. Sozialgerichtsgesetz (SGG). Alle relevanten Gesetzestexte finden Sie im aktuellen und preiswerten Gesetzesband SGB II / SGB XII\, 20. Auflage 2024\, Beck-Texte im dtv. Die Teilnehmenden bekommen ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt. \nZertifizierung: Die Fortbildung umfasst 12 Zeitstunden. Deren Form und Inhalte entsprechen den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung. Die Teilnehmer/innen erhalten darüber eine Teilnahmebescheinigung. \nModalitäten: Durchführung als Online-Webseminar mit der Anwendung von Zoom Video Communications.\nDauer der Webseminare: jeweils 9:00-16:30 Uhr \nAußerdem biete ich das Grundlagenseminar SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen werden den Teilnehmer/innen im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
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